Was ist eine Sozial­bestattung?

Bei einer Sozialbestattung werden die Kosten einer einfachen Bestattung durch das Sozialamt übernommen.


Die Übernahme der Bestattungskosten durch die Sozialämter ist eine Hilfe in einer besonderen Lebenslage. Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, wenn dem hierzu Verpflichteten finanziell nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.


Erforderlich sind Bestattungskosten, die sich aus den ortsüblichen Aufwendungen für eine einfache, aber würdige Bestattung ergeben.

Die gesetzliche Grundlage

Auch wenn die gesetzliche Grundlage für Sozialbestattungen bundesweit einheitlich ist, setzen die Ämter in den jeweiligen Bundesländern unterschiedliche Maßstäbe bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Leistungen an.


Wichtig: Sie müssen das Bestattungsinstitut grundsätzlich vor Auftragsvergabe darüber informieren, das ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden soll.

Gerne stehen wir natürlich auch hierbei beratend an Ihrer Seite.


Lassen Sie keine Fragen offen. Sprechen Sie uns gerne an.

Einige Preisbeispiele finden Sie bereits im Bereich Preise. Natürlich erstellen wir jederzeit auch gerne ein individuelles Angebot.

Begleitete Seebestattung

An der begleiteten Seebestattung können Sie teilnehmen, um den Verstorbenen „zu Grabe zu tragen“. Auch dabei ist der Kapitän, mit dem Sie in das Beisetzungsgebiet fahren. Wie viele Personen bei der begleiteten Seebestattung an Bord sein können, hängt von der Reederei ab. Sprechen Sie uns hierzu gerne an, um eine eingehende Beratung zu erhalten.

Anonyme Seebestattung

Die anonyme Bestattung auf See findet, auf Wunsch, ohne Angehörige statt, jedoch ebenso pietätvoll und ehrbar. Im Anschluss erhalten Sie eine kleine Seekarte, auf der die genaue Beisetzungsstelle vermerkt ist. Möchten Sie den Verstorbenen besuchen, ist dies im Rahmen einer Gedenkfahrt möglich.